Immobilie bewerten
Wieviel ist Ihre Immobilie heute wirklich wert?
Es kommt darauf an, wofür Sie die Zahl brauchen. Für den ersten Eindruck genügt eine automatisierte Schätzung. Für den Verkauf brauchen Sie eine Berater-Einschätzung. Für Erbschaft, Scheidung oder Bank ein DEKRA-Gutachten. Wir zeigen Ihnen den passenden Weg.
Je nach Anlass. Passgenau.
Wir bieten drei Wege, je nach Grund für die Bewertung: schnelle Online-Indikation für den ersten Eindruck, professionelle Kurzbewertung für den Verkauf, rechtssicheres Gutachten für Erbschaft, Steuer oder Gericht.
Erster Anhaltspunkt in Minuten.
Adresse, Wohnfläche, Baujahr, Zustand eingeben. Unser System zeigt Ihnen einen Preiskorridor auf Basis vergleichbarer Objekte in Ihrer Straße und Ihrem Stadtteil.
3 Minuten
Kostenfrei
Der übliche Verkaufs-Einstieg.
Wir kommen zu Ihnen, sehen die Immobilie mit eigenen Augen und ordnen sie in den aktuellen Markt ein. Mit Vergleichsobjekten, Preiskorridor und schriftlicher Empfehlung. Der Vor-Ort-Termin ist zugleich unser Erstgespräch mit Ihnen.
1 bis 2 Werktage
390 Euro. Bei Verkaufsauftrag verrechnet.
Wenn eine Zahl vor Gericht standhalten muss.
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger, Vor-Ort-Besichtigung, Fotodokumentation, Sachwert- und Vergleichswertverfahren. Rechtssicheres, vollumfängliches Gutachten.
Ca. 5 Werktage ab Vor-Ort-Termin
1.950 Euro
Ihre kostenlose Online-Bewertung.
Für den ersten Eindruck. Ein Preiskorridor, kein punktgenauer Verkaufspreis. Für die tragende Preisentscheidung reicht das nicht. Für Ihre Orientierung schon.
Vier Dinge, die Sie bei anderen selten bekommen.
Wir bewerten, wir verkaufen Sie nicht.
Kein Verkaufsdruck, keine Wunschpreis-Wolke. Sie bekommen eine ehrliche Zahl, mit der Sie tatsächlich planen können. Auch dann, wenn Sie am Ende nicht mit uns verkaufen.
Aus echten Transaktionen.
Über 500 Transaktionen seit 2020 in München, im 5-Seenland und in Augsburg. Wir bewerten nicht mit Modellrechnungen, sondern mit den Preisen, die tatsächlich bezahlt werden.
Verkauf, Erbe oder Bank?
Jeder Anlass verlangt eine andere Tiefe der Bewertung. Wir fragen zuerst, wofür Sie die Zahl brauchen, und empfehlen den passenden Weg. Statt Standardvorlage für alle Fälle.
Bewertung als eigenständige Leistung.
Sie bekommen die Kurzbewertung für 390 Euro. Punkt. Kein Vertrag, keine Bindung. Falls Sie später mit uns verkaufen, verrechnen wir die 390 Euro mit der Provision.
Vier Faktoren, nicht ein Algorithmus.
Online-Rechner nutzen zwei bis drei Datenpunkte. Der Marktwert einer Immobilie hängt an mindestens vier Dimensionen, die sich gegenseitig beeinflussen.
Nicht die Stadt. Die Straße.
Nicht nur Stadt oder Stadtteil zählen, sondern Straße, Etage, Ausblick, der Weg zur Grundschule. Genau darin liegt der Unterschied zwischen Portalpreis und echtem Marktwert.
Substanz vor Baujahr.
Baujahr, Modernisierungen, energetische Sanierung, Bausubstanz. Ein renovierter Altbau schlägt einen ungepflegten Neubau. Das steht in keiner Online-Bewertung.
Anderer Käufer, anderer Preis.
Selbstgenutzt oder vermietet, frei oder gebundener Verkauf, Wohn- oder Gewerbezweck. Jede Kombination hat einen eigenen Käuferkreis und einen eigenen Preis.
Was gestern galt, gilt morgen anders.
Zinsniveau, Angebots-Dichte in Ihrem Segment, Nachfrage-Trends. Was vor zwei Jahren galt, gilt heute nicht mehr und wird morgen wieder anders sein.
Was Eigentümer uns zur Bewertung häufig fragen.
Nein. Sie ist ein guter erster Anhaltspunkt, aber für eine tragende Preisentscheidung zu ungenau. Wer auf Basis der Online-Bewertung inseriert, verliert im Schnitt Wochen oder Preisspielraum. Für den Verkauf empfehlen wir die professionelle Kurzbewertung.
In vielen Erbschafts- oder Schenkungssituationen ja, in Zweifelsfällen nicht. Wenn Steuerberater oder Anwalt eine verkehrswertkonforme Bewertung verlangen, brauchen Sie das DEKRA-Gutachten.
In der Regel ja. Die Beleihungsprüfung folgt eigenen Regeln, aber ein DEKRA-Gutachten wird von den meisten Banken als valide Grundlage akzeptiert.
Bei stabilen Märkten 6 bis 12 Monate. In dynamischen Marktphasen wie aktuell in München kann eine Aktualisierung nach 3 bis 6 Monaten sinnvoll sein.
Praktisch nichts, juristisch sind sie synonym. § 194 BauGB spricht vom Verkehrswert, der Immobilienmarkt in der Regel vom Marktwert. Gemeint ist der Preis, der bei einem Verkauf unter normalen Bedingungen realistisch erzielbar ist.
Ja. Für die Kurzbewertung besuchen wir Ihre Immobilie immer persönlich. Nur wer die Substanz, den Zustand und das direkte Umfeld gesehen hat, kann seriös einen Preis nennen. Der Vor-Ort-Termin ist zugleich unser Erstgespräch mit Ihnen als Eigentümer.

